TEILE- UND ZUBEHÖRGARANTIE

 

SCHUTZ FÜR NEUE TEILE UND ZUBEHÖR

Neben der Fahrzeuggarantie, die alle im Rahmen der Originalausstattung beim Kauf Ihres Jaguar gelieferten Teile umfasst, bieten wir auch eine Teile- und Zubehörgarantie. Diese kann bei einem Jaguar Vertragspartner erworben werden und gilt für alle Jaguar Originalteile und für Originalzubehör.

IN EINEN NEUWAGEN EINGEBAUTES ZUBEHÖR

Für Jaguar-Originalzubehör, das innerhalb eines Monats bzw. 1500 km nach der Erstzulassung des Fahrzeugs (je nachdem, was zuerst eintritt) von einer Jaguar Vertragswerkstatt eingebaut wird, gelten dieselben Garantiebedingungen und Laufzeiten wie im Rahmen der Fahrzeuggarantie.

TEILE- UND ZUBEHÖRGARANTIEERKLÄRUNG

Wenn ein Jaguar-Originalteil oder -Originalzubehörartikel aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern repariert oder ausgetauscht werden muss, werden diese Arbeiten kostenlos von einem Jaguar-Vertragspartner durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Alle Jaguar-Originalteile und -Originalzubehörartikel werden eigens so konstruiert, dass jedes Jaguar Fahrzeug auch nach deren Einbau weiter den Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards von Jaguar entspricht. Daher empfehlen wir Ihnen, nur Jaguar-Originalteile und -Originalzubehör für Ihr Fahrzeug zu verwenden. Denken Sie bitte daran, dass Nicht-Originalteile und -zubehör nicht von Jaguar getestet und zugelassen sind, und dass Jaguar deren Eignung und Sicherheit weder für die Teile selbst noch nach dem Einbau in unsere Fahrzeuge beurteilen kann. Alle durch den Einbau von Nicht-Original Jaguar-Teilen und Zubehörteilen verursachten Folgeschäden werden nicht durch die Garantie gedeckt.